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Rabbinische Texte |
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Die vollständige Beschreibung
dieser Reihe ist in Vorbereitung, Alle Informationen zur Reihe Rabbinische Texte:
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Lutz Doering Rabbinische Texte, Erste Reihe: Die Tosefta.
Band II: Seder Moëd Teil 1: Schabbat. Übersetzung und Erklärung
Kohlhammer Verlag, 2006, 300 Seiten, Leinen, 978-3-17-019544-8
300,00 EUR
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Der Toseftatraktat Schabbat eröffnet den Seder Moëd und
behandelt Vorschriften für den Siebten Tag. Wie im entsprechenden
Mischnatraktat, jedoch mit anderer Akzentsetzung, geht es dabei etwa um
Fragen des Tragens zwischen verschiedenen "Bereichen", von Sabbatlampe
und -herd, des "Ausgehens" mit bestimmten Gegenständen oder von
Mindestmaßen, bei denen man schuldig wird; ferner wird z. B. diskutiert,
was man aus einer Feuersbrunst retten oder am Sabbat "fortbewegen" darf.
Über die Mischna hinausgehend, finden die dort nur knapp erwähnten
"Amoriterbräuche", d. h. verbotene magische Praktiken, breite
Berücksichtigung. Auch zu Fragen der Lebensrettung und der Zulässigkeit
von Heileffekten am Sabbat leistet der Toseftatraktat Schabbat einen
gewichtigen Beitrag.
Prof. Dr. Lutz Doering hat die Professur
für Neues Testament und antikes Judentum der Ev.-Theol. Fakultät der WWU
Münster inne. |
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Daniel Schumann
Rabbinische Texte Die Tofseta. Band III Seder Naschim
Teil 2: Nedarim - Nezirut Übersetzung und Erklärung
Kohlhammer Verlag, 2013, 210 Seiten, Leinen,
978-3-17-023642-4
219,99 EUR |
Der Traktat Nedarim "Gelübde" befasst
sich mit den Bestimmungen zur Rechtsgültigkeit von bedingten und
unbedingten Selbstverpflichtungen. Ein Großteil der behandelten
Beispiele behandelt Formen des Genussverzichtes infolge eines Gelübdes.
Dabei werden dem Leser die vielfältigen und weitreichenden Konsequenzen
vor Augen geführt, die ein solches Gelübde für das soziale Gefüge einer
Familie oder die gesamte Dorf- bzw. Stadtgemeinschaft haben konnte. Der
Traktat Nezirut behandelt die Naziräatsgelübde. Er behandelt auf der
Grundlage von Num 6 die Verpflichtungen, die eine Person eingeht, die
sich dieser Form der temporären Selbstweihe unterzieht. Von besonderer
Bedeutung sind dabei die rabbinischen Bestimmungen hinsichtlich der
Dauer, der Unterbrechung und der Auslösung des Naziräats am Jerusalemer
Tempel. |
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