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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft, Echter Verlag
978-3-429-05645-2 Steffen Engler
Mangelnder Glaube und Ehewille

Echter Verlag, 2021, 387 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm
978-3-429-05645-2

42,00 EUR Warenkorb
Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 43
Nach der Lehre des II. Vatikanischen Konzils setzen die Sakramente den Glauben voraus. Für das Sakrament der Ehe gilt dies von Rechts wegen nicht: Jede gültige Ehe unter Getauften ist sakramental. Im Horizont einer seit Jahrzehnten beklagten Glaubenskrise in einer „Kultur des Provisorischen“ (Franziskus) wird dieser Automatismus zunehmend in Frage gestellt. Kann es ein „ohne Glauben gefeiertes Sakrament“ (Benedikt XVI.) geben? Welche Form von (Un-)Glaube macht eine Ehe möglicherweise (un-)gültig?
Die vorliegende Studie diskutiert diese Fragen und analysiert kritisch unterschiedliche Positionen. Damit leistet sie in systematisch-theologischer, kanonistischer und pastoral-praktischer Hinsicht einen wertvollen Beitrag zur Debatte über das Verhältnis von Glauben und Ehesakrament.

Steffen Engler, Mag. theol., geb. 1990, Studium der Katholischen Theologie in Freiburg i. Br., er ist seit 2017 Akademischer Mitarbeiter am Arbeitsbereich Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
978-3-429-05351-2 Jessica Scheiper
Zensur im Dienst des Priesterbildes
Der „Fall Crottogini“
Echter Verlag, 2019, 387 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm
978-3-429-05351-2
36,00 EUR
Warenkorb
Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 42
Obwohl der Missionspater Jakob Crottogini SMB 1954 problemlos die Druckerlaubnis seines Diözesanbischofs erhalten hatte, gelangte seine empirische Studie „Werden und Krise des Priesterberufes“ nie in den Handel – das Hl. Offizium verbot vorab jede Verbreitung. Dass im „Fall Crottogini“ trotz der selten gewordenen Buchverbote eines der letzten Zensurverfahren vor Abschaffung des Index der verbotenen Bücher geführt wurde, hängt mit jenem Teil seiner Befunde zusammen, der u. a. sexuelle Probleme von Priesterkandidaten thematisierte. Die reichhaltig quellengestützte Rekonstruktion dieses Zensurfalls ist daher nicht nur von kirchenrechtlichem und zensurhistorischem Interesse. Vielmehr ergibt die zeitgeschichtliche Kontextuierung wichtige Einblicke in die Grundlagen und Probleme der Priesterausbildung wie in das ambivalente Verhältnis der katholischen Kirche zur empirischen Sozialforschung.
Leseprobe
978-3-429-04438-1 Andreas Friedel
„Chemin Neuf“ in kirchenrechtlicher Sicht
Entwicklung und Profil einer „katholischen Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung“
Echter Verlag, 2018, 415 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm
978-3-429-04438-1
42,00 EUR Warenkorb
Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 41

Die Gemeinschaft „Chemin Neuf“ entstand 1973 in Lyon aus einem charismatischen Gebetskreis und zählt zu jenen Aufbruchphänomenen, die unter dem Begriff der geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen (GGB) zusammengefasst werden. „Chemin Neuf“ versteht sich selbst als eine charismatisch und ignatianisch geprägte katholische Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung. Kirchenrechtlich ist „Chemin Neuf“ seit 1984 als öffentlicher Verein verfasst; seit 1992 gibt es zudem ein klerikales Ordensinstitut.

Neben ihrer Struktur werfen auch Glaubenspraxis, Lebensweise und Pastoral der Gemeinschaft eine Reihe von Fragen auf. Die vorliegende Arbeit beleuchtet daher nicht nur Entstehung und Entwicklung von „Chemin Neuf“, sondern geht ausdrücklich auch den Herausforderungen nach, die sich aus Verfassung, Selbstverständnis und Zugehörigkeitsformen von „Chemin Neuf“ für Kirche und Kirchenrecht ergeben.
Leseprobe

978-3-429-04400-8 Benjamin Vogel
Der Ausschluss des Gattenwohls als Ehenichtigkeitsgrund

Echter Verlag, 2017, 260 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm
978-3-429-04401-5
30,00 EUR Warenkorb
Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 40

Nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche ist die Ehe nicht nur auf Nachkommenschaft hingeordnet, sondern auch auf das bonum coniugum, das Wohl der Gatten: Damit ist die erneuerte Ehelehre des II. Vatikanischen Konzils rechtlich umgesetzt; der personalen Dimension der Paarbeziehung wird eine wesentliche und eigenständige Rolle zugewiesen. In Ehenichtigkeitsverfahren spielt der Ausschluss dieser Hinordnung auf das Gattenwohl bislang jedoch kaum eine Rolle. Das Gattenwohl gilt vielen Gerichten als schwer fassbare und daher kaum justiziable Größe.
Die vorliegende Studie zeigt auf, wie der Begriff des bonum coniugum inhaltlich gefüllt werden kann. Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung kirchlicher Gerichte und anhand von Überlegungen zur Partnergewalt, zur Gestaltung der ehelichen Sexualität und zur partnerschaftlichen Ko-Evolution werden verschiedene Varianten dieses Ehenichtigkeitsgrundes vorgestellt und Anknüpfungspunkte für die Praxis markiert.
Leseprobe
Benjamin Vogel, geboren 1984 in Konstanz. 2005–2010 Studium der Katholischen Theologie in Freiburg/Breisgau und Rom, 2010–2016 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Arbeitsbereich Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte in Freiburg, seit 2016 Pastoralassistent in der Erzdiözese Freiburg. 2017 Promotion zum Dr. theol. mit der vorliegenden Arbeit.
978-3-429-04310-0 Bernhard Sven Anuth
Das Recht katholischer Laien auf Anerkennung ihrer bürgerlichen Freiheiten
(c.227 CIC / c. 402 CCEO)

Echter Verlag, 2016, 198 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm
978-3-429-04310-0
25,00 EUR Warenkorb
Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 39

Katholische Laien sind gesetzlich verpflichtet, die Welt mit christlichem Geist zu durchdringen. Zugleich erkennt das Kirchenrecht im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils ausdrücklich an: Sie haben ein Recht darauf, dass ihre bürgerlichen Freiheiten innerkirchlich anerkannt werden. Beim Gebrauch dieser Freiheiten müssen sie allerdings die Vorgaben des kirchlichen Lehramts beachten. Dies hat die Kongregation für die Glaubenslehre 2002 in einer Nota doctrinalis gegen „zweideutige Auffassungen und bedenkliche Positionen“ noch einmal betont: Die „richtige Autonomie“ von Katholik(inn)en in der Politik dürfe nicht verwechselt werden mit einem von der kirchlichen Moral- und Soziallehre absehenden Prinzip.
Wie frei sind katholische Laien in ihrem gesellschaftlichen und politischen Engagement also nach geltendem Kirchenrecht? Die sorgfältige Interpretation der einschlägigen c. 227 CIC und c. 402 CCEO ermöglicht eine Antwort auf diese Frage und klärt damit auch, ob Katholik(inn)en rechtlich auch heute noch nur verlängerter Arm der kirchlichen Hierarchie oder nicht doch vielmehr eigenständige Teilnehmer(innen) an der Heilssendung der Kirche sind.
Leseprobe
978-3-429-02888-6 René Löffler
Ungestraft aus der Kirche austreten?
Der staatliche Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht
Echter Verlag, 429 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm
978-3-429-02888-6
42,00 EUR Warenkorb
Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 38

Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten als exkommuniziert.
Nach einem vom Papst approbierten Schreiben des Päpstlichen Interpretationsrates an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche „Kirchenaustritt“ nicht immer ein Kirchenabfall (c. 1117 CIC). Haben sich Kanonisten, kirchliche Verwaltungen und Gerichte geirrt? Versteht „Rom“ den deutschen „Kirchenaustritt“ nicht?
Ausgehend von der rechtsgeschichtlichen und statistischen Entwicklung des „Kirchenaustritts“ und seiner Motivation werden das staatliche und kirchliche Verständnis der Kirchengliedschaft dargestellt und Konsequenzen des „Kirchenaustritts“ im Staat und vor allem in der Kirche gemäß dem CIC/1983 und kirchlichem Partikular- und Arbeitsrecht analysiert.
Leseprobe
Renè Löffler; Dr. theol., Lic. iur. can. ist Wissenschaftlicher Referent im Erzbistum München und Freising

 

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