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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft, Echter Verlag |
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Steffen Engler Mangelnder Glaube und Ehewille
Echter Verlag, 2021, 387 Seiten, Broschur, 15,3 x
23,3 cm
978-3-429-05645-2 42,00 EUR
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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 43 Nach der
Lehre des II.
Vatikanischen Konzils setzen die Sakramente den Glauben voraus.
Für das Sakrament der Ehe gilt dies
von Rechts wegen nicht: Jede gültige Ehe unter Getauften ist
sakramental. Im Horizont einer seit Jahrzehnten beklagten
Glaubenskrise in einer „Kultur des Provisorischen“ (Franziskus) wird
dieser Automatismus zunehmend in Frage gestellt. Kann es ein „ohne
Glauben gefeiertes Sakrament“ (Benedikt XVI.) geben? Welche Form von
(Un-)Glaube macht eine Ehe möglicherweise (un-)gültig? Die
vorliegende Studie diskutiert diese Fragen und analysiert kritisch
unterschiedliche Positionen. Damit leistet sie in
systematisch-theologischer, kanonistischer und pastoral-praktischer
Hinsicht einen wertvollen Beitrag zur Debatte über das Verhältnis
von Glauben und Ehesakrament.
Steffen Engler, Mag.
theol., geb. 1990, Studium der Katholischen Theologie in Freiburg i.
Br., er ist seit 2017 Akademischer Mitarbeiter am Arbeitsbereich
Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. |
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Jessica Scheiper Zensur im Dienst des
Priesterbildes Der „Fall Crottogini“ Echter Verlag,
2019, 387 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm 978-3-429-05351-2
36,00 EUR
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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 42 Obwohl der
Missionspater Jakob Crottogini SMB 1954 problemlos die
Druckerlaubnis seines Diözesanbischofs erhalten hatte, gelangte
seine empirische Studie „Werden und Krise des Priesterberufes“ nie
in den Handel – das Hl. Offizium verbot vorab jede Verbreitung. Dass
im „Fall Crottogini“ trotz der selten gewordenen Buchverbote eines
der letzten Zensurverfahren vor Abschaffung des Index der verbotenen
Bücher geführt wurde, hängt mit jenem Teil seiner Befunde zusammen,
der u. a. sexuelle Probleme von Priesterkandidaten thematisierte.
Die reichhaltig quellengestützte Rekonstruktion dieses Zensurfalls
ist daher nicht nur von kirchenrechtlichem und zensurhistorischem
Interesse. Vielmehr ergibt die zeitgeschichtliche Kontextuierung
wichtige Einblicke in die Grundlagen und Probleme der
Priesterausbildung wie in das ambivalente Verhältnis der
katholischen Kirche zur empirischen Sozialforschung.
Leseprobe |
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Andreas Friedel „Chemin Neuf“ in
kirchenrechtlicher Sicht Entwicklung und Profil einer
„katholischen Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung“ Echter
Verlag, 2018, 415 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm
978-3-429-04438-1 42,00 EUR
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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 41
Die
Gemeinschaft „Chemin Neuf“ entstand 1973 in Lyon aus einem
charismatischen Gebetskreis und zählt zu jenen Aufbruchphänomenen,
die unter dem Begriff der geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen
(GGB) zusammengefasst werden. „Chemin Neuf“ versteht sich selbst als
eine charismatisch und ignatianisch geprägte katholische
Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung. Kirchenrechtlich ist „Chemin
Neuf“ seit 1984 als öffentlicher Verein verfasst; seit 1992 gibt es
zudem ein klerikales Ordensinstitut.
Neben ihrer Struktur
werfen auch Glaubenspraxis, Lebensweise und Pastoral der
Gemeinschaft eine Reihe von Fragen auf. Die vorliegende Arbeit
beleuchtet daher nicht nur Entstehung und Entwicklung von „Chemin
Neuf“, sondern geht ausdrücklich auch den Herausforderungen nach,
die sich aus Verfassung, Selbstverständnis und Zugehörigkeitsformen
von „Chemin Neuf“ für Kirche und Kirchenrecht ergeben.
Leseprobe
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Benjamin Vogel Der Ausschluss des Gattenwohls als
Ehenichtigkeitsgrund
Echter Verlag, 2017, 260
Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm 978-3-429-04401-5
30,00 EUR
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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 40
Nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche ist
die Ehe nicht nur auf
Nachkommenschaft hingeordnet, sondern auch auf das bonum coniugum,
das Wohl der Gatten: Damit ist die erneuerte Ehelehre des II.
Vatikanischen Konzils rechtlich umgesetzt; der personalen Dimension
der Paarbeziehung wird eine wesentliche und eigenständige Rolle
zugewiesen. In Ehenichtigkeitsverfahren spielt der Ausschluss dieser
Hinordnung auf das Gattenwohl bislang jedoch kaum eine Rolle. Das
Gattenwohl gilt vielen Gerichten als schwer fassbare und daher kaum
justiziable Größe. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie der
Begriff des bonum coniugum inhaltlich gefüllt werden kann. Auf der
Grundlage der bisherigen Rechtsprechung kirchlicher Gerichte und
anhand von Überlegungen zur Partnergewalt, zur Gestaltung der
ehelichen Sexualität und zur partnerschaftlichen Ko-Evolution werden
verschiedene Varianten dieses Ehenichtigkeitsgrundes vorgestellt und
Anknüpfungspunkte für die Praxis markiert.
Leseprobe Benjamin
Vogel, geboren 1984 in Konstanz. 2005–2010 Studium der Katholischen
Theologie in Freiburg/Breisgau und Rom, 2010–2016 Wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Arbeitsbereich Kirchenrecht und Kirchliche
Rechtsgeschichte in Freiburg, seit 2016 Pastoralassistent in der
Erzdiözese Freiburg. 2017 Promotion zum Dr. theol. mit der
vorliegenden Arbeit. |
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Bernhard Sven Anuth Das Recht katholischer Laien
auf Anerkennung ihrer bürgerlichen Freiheiten (c.227 CIC / c.
402 CCEO) Echter Verlag, 2016, 198 Seiten, Broschur,
15,3 x 23,3 cm 978-3-429-04310-0 25,00 EUR
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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 39
Katholische Laien sind gesetzlich verpflichtet, die Welt mit
christlichem Geist zu durchdringen. Zugleich erkennt das
Kirchenrecht im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils ausdrücklich
an: Sie haben ein Recht darauf, dass ihre bürgerlichen Freiheiten
innerkirchlich anerkannt werden. Beim Gebrauch dieser Freiheiten
müssen sie allerdings die Vorgaben des kirchlichen Lehramts
beachten. Dies hat die Kongregation für die Glaubenslehre 2002 in
einer Nota doctrinalis gegen „zweideutige Auffassungen und
bedenkliche Positionen“ noch einmal betont: Die „richtige Autonomie“
von Katholik(inn)en in der Politik dürfe nicht verwechselt werden
mit einem von der kirchlichen Moral- und Soziallehre absehenden
Prinzip. Wie frei sind katholische Laien in ihrem
gesellschaftlichen und politischen Engagement also nach geltendem
Kirchenrecht? Die sorgfältige Interpretation der einschlägigen c.
227 CIC und c. 402 CCEO ermöglicht eine Antwort auf diese Frage und
klärt damit auch, ob Katholik(inn)en rechtlich auch heute noch nur
verlängerter Arm der kirchlichen Hierarchie oder nicht doch vielmehr
eigenständige Teilnehmer(innen) an der Heilssendung der Kirche sind.
Leseprobe
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René Löffler
Ungestraft aus der Kirche austreten? Der staatliche
Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht Echter Verlag, 429
Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm 978-3-429-02888-6
42,00 EUR
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Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 38
Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der
Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten
als exkommuniziert. Nach einem vom Papst approbierten Schreiben
des Päpstlichen Interpretationsrates an die Vorsitzenden der
Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche
„Kirchenaustritt“ nicht immer ein Kirchenabfall (c. 1117 CIC). Haben
sich Kanonisten, kirchliche Verwaltungen und Gerichte geirrt?
Versteht „Rom“ den deutschen „Kirchenaustritt“ nicht? Ausgehend
von der rechtsgeschichtlichen und statistischen Entwicklung des
„Kirchenaustritts“ und seiner Motivation werden das staatliche und
kirchliche Verständnis der Kirchengliedschaft dargestellt und
Konsequenzen des „Kirchenaustritts“ im Staat und vor allem in der
Kirche gemäß dem CIC/1983 und kirchlichem Partikular- und
Arbeitsrecht analysiert.
Leseprobe Renè Löffler; Dr. theol., Lic.
iur. can. ist Wissenschaftlicher Referent im Erzbistum München und
Freising |
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